Schulordnung
Schuljahr
Das Schuljahr hat 2 Semester, welche mit der Volksschule übereinstimmen.
Anmeldung: 30. April bzw. 30. November
Das Anmeldeformular kann bei den Klassenlehrpersonen bezogen werden. Auf unserer Homepage www.osz.gommiswald.ch können Sie sich online anmelden.
Mit der schriftlichen Anmeldung verpflichten sich die Unterzeichnenden zur Zahlung des Schulgeldes innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
Abmeldung: 30. April bzw. 30. November
Eine Abmeldung vom Musikunterricht ist schriftlich und nur auf das Semesterende möglich. Die Abmeldung erfolgt über die Musiklehrperson. Das Abmeldeformular kann bei ihr bezogen werden. Für verspätete Abmeldungen wird ein administrativer Unkostenbeitrag verrechnet.
Schülerzuteilung
Die Zuteilung der Lehrkräfte erfolgt durch die Schulleitung. Sie berücksichtigt nach Möglichkeit Wünsche der Eltern. Die Schulleitung ist für allfällige Wechsel zu einer anderen Lehrkraft zuständig. Ein Wechsel während eines laufenden Semesters ist nicht möglich.
Absenzen
Absenzen sind der Musiklehrperson möglichst frühzeitig zu melden.
Die Lehrpersonen sind verpflichtet, die Unterrichtszeiten einzuhalten, bzw. Ausfälle wegen Abwesenheit vor- oder nachzuholen. Stundenausfälle infolge gesetzlicher Feiertage oder Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler müssen nicht nachgeholt werden. Sofern bei längerer Abwesenheit der Lehrperson keine Stellvertretung organisiert werden kann, wird den Eltern das Schulgeld ab der dritten ausgefallenen Lektion im nächsten Semester gutgeschrieben.
Instrumente, Notenmaterial
Die Kosten für Instrumente und Notenmaterial sind von den Eltern zu übernehmen. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anschaffung eines Instrumentes von der betreffenden Musiklehrperson beraten zu lassen.
Unterricht
Der Musikunterricht wird am Schul- oder Wohnort der Schüler erteilt, wenn pro Instrument mindestens 2 Schülerinnen oder Schüler den betreffenden Unterricht besuchen. Wird diese Anzahl nicht erreicht, entscheidet die Schulleitung über den Unterrichtsort. Die Unterrichtszeiten sind einzuhalten. Der Unterricht findet normalerweise zwischen 7.30 Uhr und 20.00 Uhr statt. Der Unterricht findet in der Regel wöchentlich statt. Der Unterricht kann aus Gründen des Stundenplanes auch auf die Mittagszeit oder auf schulfreie Nachmittage (Montag bis Freitag) gelegt werden. Am Samstagnachmittag darf kein regelmässiger Unterricht erteilt werden.
Ferienplan
Schulwochen und Ferien richten sich nach dem Ferienplan der Volksschule.
Wer an zusätzlichen schulfreien Tagen sowie an Schulanlässen den Musikunterricht nicht besuchen kann, hat dies frühzeitig mit der Musiklehrperson abzusprechen und sich abzumelden.
Tarife
Musikunterricht der Musikschulen wird durch Staatsbeiträge unterstützt. Die Elternbeiträge für den freiwlligen Musikunterricht werden in der Tarifordnung geregelt.