Absenzenregelung

Krankheit, Unfall, Urlaub

 

Absenzen sind zwischen 7.00 Uhr und 7.20 Uhr telefonisch zu melden:

Nummer 055 280 12 21 (Lehrerzimmer)

Der Grund der Absenz ist von den Eltern schriftlich zu bestätigen und der Eintrag den betreffenden Lehrkräften unmittelbar nach Rückkehr in den Unterricht zum Visum vorzulegen.Die Lehrkräfte erwarten, dass der Schüler/die Schülerin die verpassten Lerninhalte selbständig aufarbeitet. Urlaub bis zu einem Tag kann von der Klassenlehrkraft bewilligtwerden. Bis zu einer Woche Urlaub erteilt die Schulleitung auf schriftliches Gesuch. Über längeren Urlaub entscheidet der Schulrat.

 

Zwei freie Halbtage          

Gemäss Art. 96.2 des Volksschulgesetzes haben die Eltern das Recht, ihr Kind an zwei von ihnen frei gewählten Halbtagen im Schuljahr vom Unterricht zu dispensieren. Die unterschriebene Mitteilung der Eltern über den freien Halbtag ist der Klassenlehrkraft spätestens fünf Tage vor dem gewünschten Termin vorzulegen. Die Schülerin/der Schüler orientiert die betroffenen Lehrkräfte vor der Abwesenheit mit dem OSZ-Pass. 

Unser Motto

" Das machen wir nicht;-))!"